GIO-Chem
ENTWICKLUNG   I   SPEZIALCHEMIE

Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche und unternehmerische Geschäftskunden

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen für gewerbliche und unternehmerische Geschäftskunden (im Folgenden „Verkaufsbedingungen“) gelten für alle ab dem 01.07.2018 für gewerbliche und unternehmerische Kunden abgeschlossenen Verträge, die überwiegend die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“) zum Gegenstand haben.

(2) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen oder von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Leistung des Käufers vorbehaltlos annehmen oder vorbehaltlos unsere Leistungen erbringen.

(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer, eine juristische Person des Privatrechts, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sie gelten insbesondere nicht, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Mit der Bestellung bestätigt der Käufer, dass er Unternehmer, eine juristische Person des Privatrechts, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Verkaufsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Korrektur von Eingabefehlern und Inhalt des Vertrages

(1) Die Darstellung unserer Angebote stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung oder Auftragsvergabe dar.

(2) Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung des Käufers durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen oder dies durch eine separate Auftragsbestätigung spätestens fünf Tage nach der Bestellung des Käufers. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.

(3) Unsere Angaben zu Waren stellen weder Beschaffenheits- noch Haltbarkeitsgarantien der von uns zu liefernden Waren dar. Jegliche Garantien, die von uns zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages übernommen werden sollen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung als „Garantie“.

(4) Mit Ausnahme der Abnahme der Ware nach § 433 Abs. 2 BGB ist eine Abnahme der Ware nicht vereinbart.

(5) Mit dem Abschluss des Vertrages wird von uns kein Beschaffungsrisiko im Sinne des § 276 BGB übernommen. Weiter übernehmen wir keine Garantie für die Ware.

(6) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag und diesen Verkaufsbedingungen schriftlich niedergelegt.

(7) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor.

§ 3 Lieferung, Versandkosten, Gefahrenübergang

(1) Sofern keine andere Liefermodalität vereinbart ist, erfolgt die Lieferung CPT Incoterms 2010 (Lieferort: Holdereggenstr. 24b, 88131 Lindau) mit Bestimmungsort an die vom Käufer im Bestellprozess angegebene Versandadresse. Abweichend von der Incoterms-Klausel CPT Incoterms 2010 hat der Käufer in Abhängigkeit vom Einkaufswert Versandkosten nach § 3 Abs. 2 dieser Verkaufsbedingungen zu zahlen.

(2) Deutschland: Ab einem Einkaufswert von 350,00 € netto tragen wir die Versandkosten, darunter hat der Käufer die Versandkosten in jeweiliger Höhe zu tragen. Österreich: Ab einem Einkaufswert von 350,00 € netto tragen wir die Versandkosten, darunter hat der Käufer die Versandkosten in jeweiliger Höhe zu tragen.

(3) Der Gefahrübergang erfolgt mit der Lieferung.

(4) Vereinbarte Lieferfristen begründen kein Fixgeschäft.

(5) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Lieferfristen bzw. bis zum vereinbarten Liefertermin berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.

(6) Sofern wir verbindliche Lieferfristen oder Liefertermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist bzw. den neuen Liefertermin mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist bzw. am neuen Liefertermin aus von uns nicht zu vertretenen Gründen nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne zählt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben oder wenn weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise CPT Incoterms 2010, einschließlich Verpackung. Etwaige Versandkosten ergeben sich aus § 3 Abs. 2 dieser Verkaufsbedingungen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, den vollen Kaufpreis ohne Skontoabzug zuzüglich etwaig anfallender Versandkosten zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin oder, sofern ein solcher nicht bezeichnet ist, mit Erteilung der Rechnung auf das von uns bezeichnete Konto kosten- und spesenfrei zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf unserem Konto maßgeblich. Mit dem vereinbarten Kaufpreis zuzüglich etwaig anfallender Versandkosten sind die uns obliegenden Leistungen abgegolten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen und ist vom Käufer zusätzlich zu entrichten.

(3) Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB unberührt.

(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 5 Rechte des Käufers bei Mängeln

(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage und/oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen – auch wenn dies nachfolgend nicht gesondert erwähnt wird – unberührt bleiben die gesetzlichen Vorschriften nach § 445a BGB (Rückgriff des Käufers bei uns für den Fall, dass er im Verhältnis zu seinem Kunden Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB tragen muss) § 445b BGB (Verjährung von Rückgriffsansprüchen bei neu hergestellten Waren) und § 478 BGB (Sonderbestimmungen für den Unternehmerregress im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs).

(2) Die Ware ist sachmangelhaft, wenn sie im Zeitpunkt des Gefahrübergangs spürbar von den in der Auftragsbestätigung genannten Spezifikationen abweicht. Soweit keine Spezifikationen in der Auftragsbestätigung genannt sind, ist die Ware sachmangelhaft, wenn sie von der in Deutschland üblichen Beschaffenheit abweicht.

(3) Die Ware weist nur dann Rechtsmängel auf, wenn sie im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht frei von in Deutschland durchsetzbaren Rechten ist.

(4) Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser unter Berücksichtigung der in diesen Verkaufsbedingungen enthaltenen Regelungen seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(5) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen. Ergibt die Prüfung, dass die Ware Mängel aufweist, hat uns der Käufer die genauen Beanstandungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Ablieferung der Ware schriftlich zu melden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen.

(6) Die Anzeige ist schriftlich und unmittelbar an uns zu richten. Sie muss so genau abgefasst sein, dass wir ohne weitere Nachfrage bei dem Käufer Abhilfemaßnahmen einleiten und Rückgriffsansprüche gegenüber unseren Vorlieferanten sichern können. Im Übrigen hat die Rüge den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen.

(7) Soweit ein rechtzeitig angezeigter Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.

(8) Sofern es sich bei der von uns verkauften Ware um eine neu hergestellte Sache handelt, so sind wir – ohne Verzicht auf die gesetzlichen und in diesen Verkaufsbedingungen enthaltenen Regelungen, insbesondere ohne Verzicht auf den Einwand der Unverhältnismäßigkeit nach § 439 Abs. 4 BGB – im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Ware zu ersetzen, sofern der Käufer die mangelhafte Ware gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht hat.

(9) Soweit der Käufer wegen Mangels an von uns gelieferten Waren einen Schaden erlitten oder vergebliche Aufwendungen getätigt hat, finden ergänzend die Vorschriften nach § 6 dieser Verkaufsbedingungen Anwendung.

(10) Vorbehaltlich § 445b BGB (Verjährung von Rückgriffsansprüchen bei neu hergestellten Waren) und § 478 BGB (Sonderbestimmungen für den Unternehmerregress im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs) sowie vorbehaltlich einer üblichen Verwendung der gelieferten Ware für ein Bauwerk und der Verursachung eines Bauwerkmangels verjähren jegliche Ansprüche des Käufers wegen Lieferung neuer mangelhafter Ware ein (1) Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn gemäß § 438 Abs. 2 BGB. Unberührt bleiben Ansprüche wegen arglistiger, wegen vorsätzlicher und wegen grob fahrlässiger Vertragsverletzung sowie Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ersatzlieferung oder Nachbesserung führt nicht zu neu anlaufenden Verjährungsfristen.

§ 6 Haftung für Schäden und Aufwendungen

(1) Unsere Haftung für Schäden und Aufwendungen richtet sich ergänzend zu vorstehenden Regelungen in § 5 dieser Verkaufsbedingungen nach den folgenden Vorschriften. In allen Fällen – auch wenn dies nachfolgend nicht gesondert erwähnt wird – unberührt bleiben die gesetzlichen Vorschriften nach § 445a BGB (Rückgriff des Käufers bei uns für den Fall, dass er im Verhältnis zu seinem Kunden Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB tragen muss), § 478 BGB (Sonderbestimmungen für den Unternehmerregress im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs) sowie unsere Verpflichtung, die zum Zwecke der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB erforderlichen Aufwendungen zu tragen, sofern es sich bei der von uns verkauften Ware um eine neu hergestellte Sache handelt.

(2) Unsere Haftung für Schäden oder vergebliche Aufwendungen des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - tritt nur ein, wenn der Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen a) durch schuldhafte Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), verursacht worden oder b) auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung zurückzuführen ist.

(3) Haften wir gemäß § 6 Abs. 2 a) dieser Verkaufsbedingungen für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(4) Die vorstehenden in § 6 Abs. 2 bis Abs. 3 dieser Verkaufsbedingungen genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung (a) nach dem Produkthaftungsgesetz, (b) wegen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware, (c) wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, (d) für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie (e) für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder einer vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. (5) Die vorstehenden Bestimmungen gelten vorbehaltlich - § 445a BGB (Rückgriff des Käufers bei uns für den Fall, dass er im Verhältnis zu seinem Kunden Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB tragen muss), - § 445b BGB (Verjährung von Rückgriffsansprüchen bei neu hergestellten Waren), - § 478 BGB (Sonderbestimmungen für den Unternehmerregress im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs) sowie vorbehaltlich - der von uns zum Zwecke der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB zu tragenden Aufwendungen, sofern es sich bei der von uns verkauften Ware um eine neu hergestellte Sache handelt, auch für Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Aufwendungen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Sofern der Käufer nicht Vorkasse geleistet hat, behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren auch für alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen (gesicherte Forderungen) aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet noch weiterverkauft werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware sodann auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen.

(4) Sofern der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeitet, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren ein Eigentumsrecht Dritter bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. (5) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

§ 8 Pfand- und Gebindebedingungen

Pfandgebinde
Die Anlieferung der flüssigen Chemikalien erfolgt in Pfandgebinden, welche als solche gekennzeichnet sind. Insbesondere die angebrachten Pfandgebinde-Kennzeichen und sonstigen Kennzeichnungen auf Gebinden, z.B. nach Chemikaliengesetz, dürfen nicht geändert, entfernt, überklebt oder sonst unkenntlich gemacht werden. Die Gebinde dürfen nicht verändert, nicht beschädigt, nicht verschmutzt und nicht missbräuchlich (z.B. zur Befüllung mit anderen Produkten oder als Mischgefäß) verwendet werden. Wir weisen darauf hin, dass solche Handlungen zu schweren Verletzungen von Personen und zu Vermögensschäden führen können und daher auch strafrechtliche Konsequenzen haben können.

Die verrechnete Pfandgebühr entspricht jeweils unserer aktuellen Preisliste. Der Pfandbetrag auf Pfandgebinde wird nur dann refundiert, wenn dieser nachweislich von der GIO-Chem Spezialchemie erhoben wurde. Der Pfandbetrag verfällt bei Blechdrums, sofern diese innen verrostet retourniert werden. Die Pfandgebühr wird im Falle nicht restlos entleerter und gereinigter Gebinde sowie bei beschädigten, verschmutzten oder sonst wie unbrauchbaren Gebinden nicht refundiert. Entscheidend für die Refundierung des Pfandbetrages ist das Eingangsdatum bei GIO-Chem und die danach in angemessener Zeit erfolgte Überprüfung der retournierten Pfandgebinde. Von uns oder Dritten gestellte Behälter dürfen nicht vertauscht, nicht an Dritte weitergegeben, nicht als Lagerbehälter verwendet oder Dritten überlassen werden. Pfandgebinde sind unverzüglich an uns oder die von uns bezeichnete Stelle zurückzugeben. Bei Rückgabe an uns müssen die Gebinde stets verschlossen sein. Bei Rückgabe werden Gutschriften abhängig von der Behaltedauer in folgender Höhe berechnet: 00 – 12 Wochen 100 %; 13 –24 Wochen 50 %; ab 25 Wochen 0 % der ursprünglich verrechneten Pfandgebühr.

Angefangene Wochen werden als ganze Wochen gezählt. Retournierte Gebinde werden dem Kunden auf entsprechende Gebinde mit der längsten Behalte-Dauer angerechnet. Der Verfall der Pfandgebühr wird auf Basis dieser Behalte-Dauer berechnet. Bei Retournierung mit Bahn oder Spediteur verrechnen wir dem retournierenden Kunden die uns erwachsene Belastung weiter bzw. gegen die Pfandgebinde-Gutschrift auf. Der Kunde haftet uns auch ohne Verschulden für bestimmungswidrige Verwendung, Beschädigung oder Verlust von Behältern, die wir ihm oder einem von ihm benannten Dritten bereitgestellt oder überlassen haben. Für die Reinigung von Gebinden behalten wir uns vor Reinigungskosten zu verrechnen. Wir sind nicht verpflichtet vom Kunden gestellte Behälter auf Eignung, insbesondere Sauberkeit, zu überprüfen. Für infolge schadhafter oder sonst unzulänglicher Behälter entstehende Schäden oder Mängel haften wir nicht. Der Kunde hält uns diesbezüglich auch gegenüber Dritten schad- und klaglos.

Mietgebinde
Für bestimmte Gebinde laut aktueller Preisliste wird ein Behälter-Tracking-System mittels individueller Barcodes verwendet. GIO-Chem vermietet und der Kunde mietet diese GIO-Chem-eigenen Gebinde. Die Gebinde werden für einen bestimmten Zeitraum laut aktueller Preisliste gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Die Mietgebühr wird nach der gebührenfreien Zeit pro angefangene Kalenderwoche verrechnet (entscheidend ist das Eingangsdatum bei GIO-Chem) wobei die Verrechnung an den Kunden monatlich erfolgt. Für die dem Mietsystem unterworfenen Gebinde ist das Pfandsystem gemäß Pkt. 1 ausgeschlossen. Die Mietgebinde werden max. bis zu 6 Monaten zur Verfügung gestellt. Werden die Mietgebinde innerhalb von 6 Monaten nicht an GIO-Chem retourniert, wird der Gebindepreis gemäß Gebindepreisliste in Rechnung gestellt.

Der Kunde darf die Gebinde nur für die von GIO-Chem gelieferten Produkte verwenden. Jede anderweitige Verwendung und jede Weitergabe der Gebinde an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Mietgebinden ist ausgeschlossen. Die Rückgabe anderer als die vermieteten Gebinde befreit den Kunden nicht von der Rückgabe der vermieteten Gebinde. Bei Beschädigungen, Verschmutzung, Verlust oder Inanspruchnahme durch Dritte hat der Kunde GIO-Chem unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Der Kunde haftet für Beschädigungen, Verschmutzung und den Verlust der Mietgebinde oder die Inanspruchnahme durch Dritte verschuldensunabhängig in Höhe des Gebindepreises gemäß Gebindepreisliste. Nicht rückstandsfrei entfernbare Beschriftungen, Beklebungen oder sonstige Veränderungen der Mietgebinde gelten als Beschädigung. Der Kunde ist GIO-Chem für jede daraus resultierende Spezialreinigung der Gebinde schadenersatzpflichtig. Für infolge schadhafter oder sonst unzulänglicher Mietgebinde entstehende Schäden oder Mängel haftet GIO-Chem nicht. Der Kunde hält GIO-Chem diesbezüglich auch gegenüber Dritten schad- und klaglos.

Allgemein
Der Pfand- oder Mietbetrag für Gebinde wird jeweils gesondert in Rechnung gestellt und ist unabhängig von der Zahlungskondition für die Warenlieferung zuzüglich Umsatzsteuer sofort und ohne jeden Abzug fällig. Die vorgegebenen Rückgabefristen beruhen auf der begrenzten Haltbarkeitsdauer der jeweiligen Gebinde. Schadenersatzpflicht von GIO-Chem, resultierend aus Mangelhaftigkeit oder aus Fehlern der Verpackung insbesondere für Container, Fässer, Kanister etc., wird vereinbarungsgemäß ausgeschlossen. Gebinde sind frachtfrei an folgenden GIO-Chem Standort zurückzustellen:
Heuriedweg 30 A, 88131 Lindau (Bodensee), Deutschland

Wir sind jedoch bemüht, bei Neuanlieferung mit eigenem Fuhrpark und bei genügend freiem Laderaum die an uns zurückzustellenden Pfand- oder Mietgebinde zum Rücktransport zu übernehmen. Dafür besteht seitens des Kunden jedoch kein Anspruch! Das Transportrisiko für die Rückgabe von Pfand- oder Mietgebinden trägt der Kunde, dieses wird von GIO-Chem nicht übernommen. Wir gehen hinsichtlich der Menge der vom Kunden zurückzustellenden Pfand- oder Mietgebinde und hinsichtlich des Rückholungstermins keine wie immer lautende Verpflichtung ein. Entstehende Transportkosten und Nebenaufwendungen gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat das Leergut transportsicher und im Fall von Kleingebinden auf Paletten foliert / gebändert zurückzugeben, sodass die Einhaltung der Ladungssicherungsvorschriften möglich ist. Einweggebinde, die nicht als Pfand- oder Mietgebinde bestandsgeführt werden, werden von GIO-Chem ausnahmslos nicht retour genommen.

Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Gebindebedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht. Solche Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen oder auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist. Unsere Gebindebedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Gebindebedingungen abweichender Bedingungen unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen. Unsere Allgemeinen Gebindebedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Vereinbarungen sowie alle sonstigen Erklärungen, insbesondere Nebenabreden und Änderungen des Vertrages, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Als Erfüllungsort gilt für beide Teile Lindau. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das, sachlich und für den Lindauer Gemeindebezirk zuständige, Gericht vereinbart, das deutsches Recht – unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts – anzuwenden hat. Hinsichtlich der in unseren Bedingungen Klauseln (EXW, FCA, CPT) oder allfällig anderer zur Anwendung kommender Klauseln wird auf die enthaltenen Incoterms verwiesen, wobei der Originaltext der deutschen Übersetzung der Internationalen Handelskammer Paris zugrunde zu legen ist. Sofern zwingendes Recht der Anwendung einzelner Bedingungen entgegensteht (Konsumentenschutzgesetz) tritt an deren Stelle jener für uns im Sinne der nicht zur Anwendung kommenden Bestimmungen günstigste Regelungsinhalt, der mit diesen in Einklang zu bringen ist.


§ 9 Software

(1) Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Käufer ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf der dafür bestimmten Ware überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.

(2) Der Käufer darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder vom Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Käufer verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyright-Vermerke, nicht zu entfernen oder ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung zu verändern.

(3) Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

§ 10 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Der Lieferort folgt aus § 3 Abs. 1 dieser Verkaufsbedingungen. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Käufer ist Holdereggenstr. 24b, 88131 Lindau. Diese Regelungen gelten auch, wenn erbrachte Leistungen rückabzuwickeln sind. Wir behalten uns jedoch vor, eine Nacherfüllung dort durchzuführen, an dem sich die Ware befindet.

(2) Für diese Verkaufsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – sofern er seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat – ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in 88131 Lindau. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften zu ausschließlichen Zuständigkeiten bleiben unberührt.

(4) Sofern der Käufer seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in 88131 Lindau. Wir sind in diesem Fall jedoch auch berechtigt, den Käufer vor den staatlichen Gerichten an seinem Sitz zu verklagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften zu ausschließlichen Zuständigkeiten bleiben unberührt.

§ 11 Sonstiges

(1) Sollten Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.

(2) Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels E-Mail genügen der Schriftform. Vorschriften zur Schriftform in Europäischen Verordnungen (z.B. Art. 25 Abs. 2 VO 1215/2012) bleiben unberührt.

(3) Wir speichern den Vertragstext. Die Vertragssprache ist deutsch. (5) § 312 i) BGB Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB (Hinweispflichten nach § 246 c EGBGB) findet keine Anwendung.

Stand: 12 / 2025

 
 
 
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