General information, scope of application
(1) Our General Terms and Conditions of Sale for Commercial and Entrepreneurial Business Customers (hereinafter referred to as “Terms and Conditions of Sale”) apply to all contracts concluded for commercial and entrepreneurial customers as of July 1, 2018, which primarily relate to the delivery of movable goods (“Goods”).
(2) Our Terms and Conditions of Sale shall apply exclusively; we do not recognise any terms and conditions of the Buyer that conflict with or deviate from our Terms and Conditions of Sale or from the statutory provisions unless we have explicitly agreed to their validity in writing. Our Terms and Conditions of Sale shall also apply if we accept the Buyer's performance without reservation or render our services without reservation in the knowledge that the Buyer's terms and conditions conflict with or deviate from our Terms and Conditions of Sale.
(3) Our Terms and Conditions of Sale shall only apply if the Buyer is an entrepreneur, a legal entity under private law, a legal entity under public law or a special fund under public law. In particular, they do not apply if the buyer is a consumer. By placing an order, the buyer confirms that he is an entrepreneur, a legal entity under private law, a legal entity under public law or a special fund under public law.
(4) References to the validity of statutory provisions are for clarification purposes only. Even without such clarification, the statutory provisions shall therefore apply unless they are directly amended or expressly excluded in these Terms and Conditions of Sale.
§ 2 Offer, conclusion of contract, correction of input errors and content of the contract
(1) The presentation of our offers does not constitute a legally binding offer, but an invitation to order or place an order.
(2) The purchase contract is concluded when we accept the buyer's order by sending an order confirmation by e-mail immediately after receiving your order or by sending a separate order confirmation no later than five days after the buyer's order. The confirmation of receipt of the order follows immediately after the order has been sent and does not yet constitute acceptance of the contract.
(3) Our information on goods does not constitute a guarantee of the quality or durability of the goods to be supplied by us. Any guarantees which are to be assumed by us at the time of conclusion of the contract require express written confirmation as a ‘guarantee’.
(4) With the exception of acceptance of the goods in accordance with § 433 Para. 2 BGB, acceptance of the goods is not agreed.
(5) With the conclusion of the contract, we do not assume any procurement risk within the meaning of § 276 BGB. Furthermore, we do not assume any guarantee for the goods.
(6) All agreements made between us and the buyer for the purpose of executing this contract at the time of conclusion of the contract are set out in writing in the contract and these terms and conditions of sale.
(7) We reserve all property rights and copyrights to illustrations, drawings, calculations and other documents.
§ 3 Delivery, shipping costs, transfer of risk
(1) If no other delivery modality has been agreed, delivery shall be CPT Incoterms 2010 (place of delivery: Holdereggenstr. 24b, 88131 Lindau) with destination to the shipping address specified by the buyer in the ordering process. Notwithstanding the Incoterms clause CPT Incoterms 2010, the buyer shall pay shipping costs in accordance with § 3 (2) of these Terms and Conditions of Sale, depending on the purchase value.
(2) Deutschland: Ab einem Einkaufswert von 350,00 € netto tragen wir die Versandkosten, darunter hat der Käufer die Versandkosten in jeweiliger Höhe zu tragen. Österreich: Ab einem Einkaufswert von 350,00 € netto tragen wir die Versandkosten, darunter hat der Käufer die Versandkosten in jeweiliger Höhe zu tragen.
(3) Der Gefahrübergang erfolgt mit der Lieferung.
(4) Vereinbarte Lieferfristen begründen kein Fixgeschäft.
(5) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Lieferfristen bzw. bis zum vereinbarten Liefertermin berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
(6) Sofern wir verbindliche Lieferfristen oder Liefertermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist bzw. den neuen Liefertermin mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist bzw. am neuen Liefertermin aus von uns nicht zu vertretenen Gründen nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne zählt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben oder wenn weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise CPT Incoterms 2010, einschließlich Verpackung. Etwaige Versandkosten ergeben sich aus § 3 Abs. 2 dieser Verkaufsbedingungen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, den vollen Kaufpreis ohne Skontoabzug zuzüglich etwaig anfallender Versandkosten zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung bezeichneten Termin oder, sofern ein solcher nicht bezeichnet ist, mit Erteilung der Rechnung auf das von uns bezeichnete Konto kosten- und spesenfrei zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf unserem Konto maßgeblich. Mit dem vereinbarten Kaufpreis zuzüglich etwaig anfallender Versandkosten sind die uns obliegenden Leistungen abgegolten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen und ist vom Käufer zusätzlich zu entrichten.
(3) Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB unberührt.
(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 5 Rechte des Käufers bei Mängeln
(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage und/oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen – auch wenn dies nachfolgend nicht gesondert erwähnt wird – unberührt bleiben die gesetzlichen Vorschriften nach § 445a BGB (Rückgriff des Käufers bei uns für den Fall, dass er im Verhältnis zu seinem Kunden Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB tragen muss) § 445b BGB (Verjährung von Rückgriffsansprüchen bei neu hergestellten Waren) und § 478 BGB (Sonderbestimmungen für den Unternehmerregress im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs).
(2) Die Ware ist sachmangelhaft, wenn sie im Zeitpunkt des Gefahrübergangs spürbar von den in der Auftragsbestätigung genannten Spezifikationen abweicht. Soweit keine Spezifikationen in der Auftragsbestätigung genannt sind, ist die Ware sachmangelhaft, wenn sie von der in Deutschland üblichen Beschaffenheit abweicht.
(3) Die Ware weist nur dann Rechtsmängel auf, wenn sie im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht frei von in Deutschland durchsetzbaren Rechten ist.
(4) Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser unter Berücksichtigung der in diesen Verkaufsbedingungen enthaltenen Regelungen seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(5) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen. Ergibt die Prüfung, dass die Ware Mängel aufweist, hat uns der Käufer die genauen Beanstandungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Ablieferung der Ware schriftlich zu melden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen.
(6) Die Anzeige ist schriftlich und unmittelbar an uns zu richten. Sie muss so genau abgefasst sein, dass wir ohne weitere Nachfrage bei dem Käufer Abhilfemaßnahmen einleiten und Rückgriffsansprüche gegenüber unseren Vorlieferanten sichern können. Im Übrigen hat die Rüge den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen.
(7) Soweit ein rechtzeitig angezeigter Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
(8) Sofern es sich bei der von uns verkauften Ware um eine neu hergestellte Sache handelt, so sind wir – ohne Verzicht auf die gesetzlichen und in diesen Verkaufsbedingungen enthaltenen Regelungen, insbesondere ohne Verzicht auf den Einwand der Unverhältnismäßigkeit nach § 439 Abs. 4 BGB – im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Ware zu ersetzen, sofern der Käufer die mangelhafte Ware gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht hat.
(9) Soweit der Käufer wegen Mangels an von uns gelieferten Waren einen Schaden erlitten oder vergebliche Aufwendungen getätigt hat, finden ergänzend die Vorschriften nach § 6 dieser Verkaufsbedingungen Anwendung.
(10) Vorbehaltlich § 445b BGB (Verjährung von Rückgriffsansprüchen bei neu hergestellten Waren) und § 478 BGB (Sonderbestimmungen für den Unternehmerregress im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs) sowie vorbehaltlich einer üblichen Verwendung der gelieferten Ware für ein Bauwerk und der Verursachung eines Bauwerkmangels verjähren jegliche Ansprüche des Käufers wegen Lieferung neuer mangelhafter Ware ein (1) Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn gemäß § 438 Abs. 2 BGB. Unberührt bleiben Ansprüche wegen arglistiger, wegen vorsätzlicher und wegen grob fahrlässiger Vertragsverletzung sowie Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ersatzlieferung oder Nachbesserung führt nicht zu neu anlaufenden Verjährungsfristen.
§ 6 Haftung für Schäden und Aufwendungen
(1) Unsere Haftung für Schäden und Aufwendungen richtet sich ergänzend zu vorstehenden Regelungen in § 5 dieser Verkaufsbedingungen nach den folgenden Vorschriften. In allen Fällen – auch wenn dies nachfolgend nicht gesondert erwähnt wird – unberührt bleiben die gesetzlichen Vorschriften nach § 445a BGB (Rückgriff des Käufers bei uns für den Fall, dass er im Verhältnis zu seinem Kunden Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB tragen muss), § 478 BGB (Sonderbestimmungen für den Unternehmerregress im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs) sowie unsere Verpflichtung, die zum Zwecke der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB erforderlichen Aufwendungen zu tragen, sofern es sich bei der von uns verkauften Ware um eine neu hergestellte Sache handelt.
(2) Unsere Haftung für Schäden oder vergebliche Aufwendungen des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - tritt nur ein, wenn der Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen a) durch schuldhafte Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), verursacht worden oder b) auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung zurückzuführen ist.
(3) Haften wir gemäß § 6 Abs. 2 a) dieser Verkaufsbedingungen für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(4) Die vorstehenden in § 6 Abs. 2 bis Abs. 3 dieser Verkaufsbedingungen genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung (a) nach dem Produkthaftungsgesetz, (b) wegen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware, (c) wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, (d) für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie (e) für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder einer vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. (5) Die vorstehenden Bestimmungen gelten vorbehaltlich - § 445a BGB (Rückgriff des Käufers bei uns für den Fall, dass er im Verhältnis zu seinem Kunden Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB tragen muss), - § 445b BGB (Verjährung von Rückgriffsansprüchen bei neu hergestellten Waren), - § 478 BGB (Sonderbestimmungen für den Unternehmerregress im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs) sowie vorbehaltlich - der von uns zum Zwecke der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB zu tragenden Aufwendungen, sofern es sich bei der von uns verkauften Ware um eine neu hergestellte Sache handelt, auch für Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Aufwendungen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Sofern der Käufer nicht Vorkasse geleistet hat, behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren auch für alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen (gesicherte Forderungen) aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet noch weiterverkauft werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware sodann auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen.
(4) Sofern der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeitet, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren ein Eigentumsrecht Dritter bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. (5) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 8 Software
(1) Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Käufer ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf der dafür bestimmten Ware überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
(2) Der Käufer darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder vom Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Käufer verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyright-Vermerke, nicht zu entfernen oder ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung zu verändern.
(3) Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
§ 9 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Der Lieferort folgt aus § 3 Abs. 1 dieser Verkaufsbedingungen. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Käufer ist Holdereggenstr. 24b, 88131 Lindau. Diese Regelungen gelten auch, wenn erbrachte Leistungen rückabzuwickeln sind. Wir behalten uns jedoch vor, eine Nacherfüllung dort durchzuführen, an dem sich die Ware befindet.
(2) Für diese Verkaufsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – sofern er seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat – ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in 88131 Lindau. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften zu ausschließlichen Zuständigkeiten bleiben unberührt.
(4) Sofern der Käufer seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in 88131 Lindau. Wir sind in diesem Fall jedoch auch berechtigt, den Käufer vor den staatlichen Gerichten an seinem Sitz zu verklagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften zu ausschließlichen Zuständigkeiten bleiben unberührt.
§ 10 Sonstiges
(1) Sollten Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.
(2) Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels E-Mail genügen der Schriftform. Vorschriften zur Schriftform in Europäischen Verordnungen (z.B. Art. 25 Abs. 2 VO 1215/2012) bleiben unberührt.
(3) Wir speichern den Vertragstext. Die Vertragssprache ist deutsch. (5) § 312 i) BGB Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB (Hinweispflichten nach § 246 c EGBGB) findet keine Anwendung.
Stand: 06 / 2022